Impressum

Bilder und Fotografen

Hansaallee
Claus Graubner, Stefan Heßling
Zeilhöfe
Robert Metsch, Klaus Dreissigacker, Wolfgang Günzel
Haus Schumannstraße
Christoph Lison, Klaus Dreissigacker
Fachhochschule Wiesbaden
Jean Luc Valentin
Ausstellungshalle ‚Portikus‘
Waltraud Krase, Walter Kranl, Plakat: Portikus/Thomas Struth

Angaben gemäß § 5 TMG:

dreissigacker architekten GbR
Architekt BDA
Klaus Dreissigacker

Postanschrift:

Myliusstraße 24
60323 Frankfurt am Main

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 69 – 25 10 15
E-Mail: info@dreissigacker-architekten.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

DE 111 88 96 99

Aufsichtsbehörde

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bierstadter Straße 2 | 65189 Wiesbaden
Tel 0611 1738 – 0 | Fax 0611 1738 – 40
info@akh.de

Zuständige Kammer:

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen

Zugelassen für:

Hessen, Deutschland

Berufsrechtlichen Regelungen:

Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz, Hauptsatzung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Richtlinie zur Berufsordnung (Berufshaftpflicht), Fortbildungsordnung, Schlichtungsordnung. Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Architekten- und Stadtplanerkammer (www.akh.de) unter der Rubrik „Recht“ eingesehen und abgerufen werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei:

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Information gemäß § 36 VSBG

Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website:

Wir sind stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit unseren Bauherren einvernehmlich beizulegen. Daher nehmen wir in geeigneten Fällen und vorbehaltlich der gegebenenfalls notwendigen Zustimmung unseres Haftpflichtversicherers auch an einem Schlichtungsverfahren vor dem sachkundig besetzten Schieds- und Schlichtungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden, nicht jedoch vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil.
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung von Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß § 13 der Schlichtungs- und Schiedsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Antrag ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden (www.akh.de >Service >Schlichtung).